Vogelgrippe

Pressemitteilung

Nr.: 65 vom 09.03.2006


Vogelgrippe: Wie ist mit toten Vögeln umzugehen?

Obwohl der reichhaltige Schneefall der vergangenen Woche die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu einem guten Teil bindet, ist auch die Vogelgrippe nach wie vor ein Thema, das die Bevölkerung beschäftigt. Zahlreiche Nachfragen beim Landratsamt und den Städten und Gemeinden des Landkreises zeigen, daß die Menschen im Landkreis sich mit dem Thema auseinandersetzen und häufig darüber verunsichert sind, wie sie z. B. mit eigenem Geflügel umgehen sollen, von welchen toten Vögeln nun eine Gefahr ausgehen kann und was dann zu tun ist. Das Landratsamt möchte deshalb nochmals über den Umgang mit lebenden und toten Vögeln informieren.

Bei tot aufgefundenen Vögeln von nicht ziehenden Arten wie z.B. Taube, Amsel, Meise, Sperling, Grünfink, Buchfink, Dompfaff, Spatz, Drossel u.a. sind keine speziellen Maßnahmen erforderlich. Einzelne Vögel dieser Arten können direkt vom Finder in einer Plastiktüte verpackt, mit dem Restmüll entsorgt werden.

Bei toten Wasservögeln wie Schwänen, Gänsen, Enten, Blesshühner, Kormorane, Reiher und Kiebitzen, bei Rabenvögeln (z. B. Elster, Krähe und Eichelhäher) sowie auch bei Greifvögeln (z. B. Milan, Bussard und Habicht) ist es in jedem Fall wichtig, den Fundort des Vogels zu notieren und die Gemeinde- oder Stadtverwaltung zu verständigen. Sollte dort nach Dienstschluss oder am Wochenende niemand zu erreichen sein, kann der Fund auch der integrierten Leitstelle (Tel. 112) oder der Polizei gemeldet werden.

Die Beseitigung von toten Wasser, Greif- oder Rabenvögeln sollte man auf jeden Fall den Gemeinden als Ortspolizeibehörde überlassen. Sollten gehäufte Todesfälle von Vögeln an einem Ort auftreten, sind die Vögel grundsätzlich liegen zu lassen. Hier muss umgehend die Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung (Tel. 07721 / 913-5050) informiert werden.

Ab 17. Februar 2006 wurde eine Stallpflicht eingeführt. Sie gilt für Geflügelhaltungen und damit laut Definition für Hühner, Puten, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse und Strauße, unabhängig von der Tierzahl und unabhängig davon, ob das Geflügel gewerblich oder hobbymäßig gehalten wird, ob es irgendwann einmal geschlachtet wird oder nicht. Eine „Aufstallung“ von Tauben wird – wenn möglich – dringend empfohlen.
Erweiterungen von Geflügelställen durch eine Voliere sind möglich. Diese müssen aber gegen Eintrag von Vogelkot nach oben völlig dicht sein, die Abdeckung muss seitlich überstehen und die Seiten der Voliere müssen spatzendicht sein. Es darf kein für Zugvögel zugängliches Oberflächenwasser als Tränkwasser verwendet werden – also kein Wasser aus dem Bach oder Teich und kein Wasser aus der Regentonne.


Vogelgrippe